June 23, 2025

Das kleine 1x1 für Unfallgeschädigte: Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Hektik, Stress und Unsicherheit machen sich breit. Wer hat Schuld? Was ist jetzt zu tun? Und vor allem: Wer bezahlt den Schaden? In diesem Moment ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Für den schnellen Überblick oder das Handschuhfach: Laden Sie sich unsere „Rechtstipps für Unfallgeschädigte“ direkt als praktisches PDF herunter:
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Die gegnerische Versicherung wird sich schnell bei Ihnen melden und eine unkomplizierte Abwicklung versprechen. Doch Vorsicht: Diese „Hilfe“ dient oft nur einem Zweck – die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. Als Geschädigter haben Sie jedoch Rechte, die Ihnen eine faire und vollständige Schadensregulierung sichern. Die Rechtsanwälte Augustin & Krückel, Ihre Experten im Verkehrsrecht, haben das kleine 1x1 für Unfallgeschädigte zusammengestellt, damit Sie von Anfang an alles richtig machen.

Ihr Leitfaden für die ersten Schritte nach dem Unfall

Meta-Beschreibung: Sie hatten einen Verkehrsunfall? Unser Leitfaden für Unfallgeschädigte erklärt Ihre Rechte. Inkl. PDF-Checkliste zum Download. Von Gutachterwahl bis Schmerzensgeld – so setzen Sie Ihre Ansprüche richtig durch.

1. Versicherung: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Es ist die oberste Regel nach einem unverschuldeten Unfall: Telefonieren Sie nicht mit der Versicherung des Unfallgegners. Verweisen Sie bei Anrufen oder schriftlichen Anfragen konsequent und höflich auf Ihren Rechtsanwalt.

Warum ist das so wichtig? Die geschulten Mitarbeiter der Versicherungen versuchen oft, Sie in ein Gespräch zu verwickeln, um Informationen zu erhalten, die später nachteilhaft für Sie sein können.  Während  Ihnen nur wichtig ist, dass  die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Schaden übernimmt, hat die Versicherung ihrerseits nur Interesse daran, Ihnen entsprechende Hinweise zur Schadensbehebung zu erteilen. Solche Hinweise können für Sie verbindlich sein und haben nur den Zweck, die Schadensabwicklung zu deren Gunsten zu steuern:

  • Vermeidung eines unabhängigen Gutachters: Versicherungen bieten regelmäßig eigene Gutachter oder Partnerwerkstätten an.
  • Kürzung von Schadenspositionen: Durch geschicktes Fragen können Ihre Ansprüche ausgeschlossen, geändert oder gekürzt werden.
  • Verzicht auf Ihre Rechte: Oft werden Sie nicht über alle Ihnen zustehenden Ansprüche, wie z.B. eine Unkostenpauschale, vermehrte Bedürfnisse oder angemessenes Schmerzensgeld, aufgeklärt.

Ihr Recht: Sie müssen sich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen. Beauftragen Sie stattdessen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Kommunikation übernimmt und Ihre Interessen vertritt. Die Kosten für den Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung tragen.

2. Gutachter: Ein unabhängiger Blick auf den Schaden

Um die volle Höhe Ihres Schadens beziffern zu können, ist ein unabhängiges Gutachten unerlässlich.

  • Schaden über 1.000,00 €: Bei einem Schaden, der voraussichtlich über dieser sogenannten Bagatellschadensgrenze liegt, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Ein qualifizierter Gutachter ermittelt nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch eine eventuelle merkantile Wertminderung.
  • Schaden unter 1.000,00 €: Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) genügt in der Regel ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Die Kosten für diesen Voranschlag sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Sichern Sie in diesem Fall aber unbedingt Beweise zum Schaden.

3. Werkstatt: Sie haben die Wahl!

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung in eine bestimmte Werkstatt drängen. Sie haben grundsätzlich das Recht auf eine freie Werkstattwahl. Allerdings wird dieses Recht durch die Rechtsprechung bei älteren Fahrzeugen u.U. eingeschränkt. Lassen Sie das vorher prüfen. Beauftragen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens und weisen Sie diese an, die Reparatur fachgerecht und zügig gemäß den Vorgaben des erstellten Schadensgutachtens durchzuführen.

Sollten Sie die Reparaturkosten nicht vorstrecken können, sprechen Sie offen mit Ihrer Werkstatt. Viele Betriebe bieten Lösungen wie eine Abtretungserklärung an, bei der die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet. Allerdings bleiben Sie als Auftraggeber Kostenschuldner.

4. Totalschaden: Was nun?

Stellt der Gutachter fest, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall gilt:

  • Fahrzeugverkauf: Sie sind dafür verantwortlich, Ihr Unfallfahrzeug zu verkaufen. Das Schadensgutachten listet in der Regel 3 verbindliche Angebote von Restwertaufkäufern auf.
  • Standgebühren vermeiden: Sorgen Sie für einen schnellen Verkauf des Fahrzeugs. Standgebühren werden von der Versicherung nur für einen begrenzten und notwendigen Zeitraum übernommen.
  • Kostenersatz: Die Kosten für die An- und Abmeldung des alten und neuen Fahrzeugs können Sie von der gegnerischen Versicherung zurückfordern.

5. Mietwagen oder Nutzungsausfall: Mobil bleiben

Für die Dauer des unfallbedingten Fahrzeugausfalls steht Ihnen eine Entschädigung zu, sofern Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind.

  • Mietwagen: Sie können sich einen Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse nehmen. Um Abzüge zu vermeiden, mieten Sie ein klassentieferes Fahrzeug an.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

6. Arzt: Ihre Gesundheit hat Vorrang

Auch wenn Sie zunächst nur leichte Schmerzen verspüren – suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Eine lückenlose ärztliche Dokumentation Ihrer Verletzungen und Beschwerden ist die entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche. Ihr Rechtsanwalt wird diese Unterlagen benötigen, um Ihre Forderungen zu untermauern.

7. Rechtsanwalt: Ihr starker Partner für Ihr Recht

Der letzte Punkt ist der wichtigste: Zögern Sie nicht, sofort nach einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Nur ein spezialisierter Anwalt kann auf Augenhöhe mit den Versicherungen verhandeln und sicherstellen, dass alle Ihre Ansprüche – von den Reparaturkosten über die Wertminderung und den Nutzungsausfall bis hin zum Schmerzensgeld – vollständig reguliert werden.  Die Kosten für den Rechtsanwalt hat, bei voller Haftung, die gegnerische Versicherung zu erstatten. Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie dies der Kanzlei bereits bei Auftragserteilung mit.  Werden, trotz klarer Haftung, nicht alle berechtigten Schadenspositionen vollständig bezahlt, können diese mithilfe der Rechtsschutzversicherung ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Kosten für den Rechtsanwalt sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil des Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Alle Tipps griffbereit für Ihre Unterlagen

Möchten Sie alle wichtigen Punkte noch einmal in Ruhe nachlesen oder für den Ernstfall ausdrucken? Hier können Sie unsere Zusammenfassung der wichtigsten Rechtstipps herunterladen:
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Die Kanzlei Augustin & Krückel steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung zur Seite. Rechtsanwalt Oliver Krückel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät und vertritt Sie bundesweit.

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