June 13, 2025

Staatsanwalt vor der Tür? Hausdurchsuchung? So schützen Sie Ihre Rechte!

Es ist ein Moment, der vielen den Boden unter den Füßen wegzieht: Ein Klingeln, und vor der Tür stehen die Staatsanwaltschaft oder die Polizei in deren Auftrag. Solch ein Ereignis ist zweifellos beunruhigend und kann tiefgreifende Verunsicherung auslösen. Doch auch wenn die Situation alarmierend ist, bedeutet sie nicht automatisch das Schlimmste. Wichtig ist zu wissen, dass Ermittlungsbeamte bestimmten Prozeduren folgen müssen und Sie als Bürgerin oder Bürger klar definierte Rechte haben. Panik ist in solchen Momenten ein schlechter Ratgeber; stattdessen sind Besonnenheit und das Wissen um die richtige Verhaltensweise entscheidend.

Dieser Artikel ist Ihr umfassender Leitfaden. Wir, die Kanzlei Augustin & Krückel, erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich in dieser Ausnahmesituation richtig verhalten, welche fundamentalen Rechte Ihnen zustehen und warum der sofortige Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich ist. Sie erfahren, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bei Ihnen erscheinen könnte, wie Sie trotz der Anspannung Ruhe bewahren, Ihre Rechte effektiv wahren und welche Schritte unmittelbar nach einem solchen Besuch eingeleitet werden sollten. Das Verständnis dieser Aspekte kann maßgeblich dazu beitragen, Ihre Position zu schützen und die Weichen für das weitere Verfahren richtig zu stellen.

Unerwarteter Besuch: Warum Staatsanwaltschaft oder Polizei klingeln

Wenn Ermittlungsbeamte unangekündigt vor Ihrer Tür stehen, gibt es dafür in der Regel gewichtige Gründe. Das Verständnis dieser möglichen Hintergründe ist ein erster Schritt, um die Situation einschätzen zu können.

1. Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren

Der häufigste Grund für einen Besuch der Staatsanwaltschaft, insbesondere wenn dieser mit einer Hausdurchsuchung verbunden ist, ist der Umstand, dass gegen Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ermittelt wird. Dies bedeutet, dass ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht und die Behörden nun Beweise sammeln oder weitere Ermittlungshandlungen vornehmen. Es ist wichtig zu betonen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Ein solcher Besuch ist jedoch ein klares Signal, die Situation äußerst ernst zu nehmen und umgehend juristischen Rat einzuholen.

2. Sie sind Zeuge in einem Strafverfahren

Weniger häufig, aber dennoch möglich, ist ein Besuch der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in deren Auftrag, weil Sie als Zeuge in einem Strafverfahren benötigt werden. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Aussage als besonders wichtig erachtet wird oder wenn es Schwierigkeiten gab, Sie auf anderem Wege zu erreichen. Als Zeuge haben Sie grundsätzlich die Pflicht auszusagen, jedoch auch das Recht, sich nicht selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Die Rechte und Pflichten als Zeuge unterscheiden sich erheblich von denen eines Beschuldigten.

3. Es liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor

Sehr oft ist der Besuch der Staatsanwaltschaft mit der Absicht verbunden, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Hierfür benötigen die Beamten in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Dieses Dokument legitimiert die Beamten, Ihre Wohnung, Geschäftsräume oder andere in dem Beschluss genannte Örtlichkeiten nach bestimmten Beweismitteln oder Spuren zu durchsuchen. Der genaue Inhalt und die Gültigkeit dieses Beschlusses sind von entscheidender Bedeutung und sollten umgehend von einem Anwalt geprüft werden.

4. Gefahr im Verzug: Ausnahmen von der Regel

In Ausnahmesituationen können Ermittlungsbeamte auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss handeln, wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt. Dies bedeutet, dass die Beamten annehmen müssen, dass ein Zuwarten auf eine richterliche Entscheidung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, beispielsweise weil Beweismittel vernichtet werden könnten. Die Anforderungen an das Vorliegen von Gefahr im Verzug sind jedoch rechtlich sehr streng und eine solche Maßnahme muss im Nachhinein richterlich überprüft werden können. Die Berufung auf Gefahr im Verzug sollte stets kritisch hinterfragt werden, idealerweise durch Ihren Rechtsbeistand.

Erste Reaktion: Ruhe bewahren und richtig handeln

Die Konfrontation mit Ermittlungsbeamten an der eigenen Tür ist eine Stresssituation. Dennoch sind die ersten Reaktionen und Schritte entscheidend. Hierbei ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und strukturiert vorzugehen.

1. Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit

Auch wenn es außerordentlich schwerfällt: Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und tief durchzuatmen. Panik oder unkontrollierte emotionale Ausbrüche können zu unüberlegten Äußerungen oder Handlungen führen, die sich später nachteilig für Sie auswirken könnten. Jedes Wort und jede Geste kann protokolliert und interpretiert werden. Eine ruhige, wenn auch angespannte Haltung ermöglicht es Ihnen, die Situation besser zu überblicken und Ihre Rechte wahrzunehmen.

2. Identität der Beamten feststellen und Grund erfragen

Bevor Sie irgendwelche weiteren Schritte unternehmen oder die Beamten einlassen, haben Sie das Recht zu wissen, wer Ihnen gegenübersteht. Bitten Sie jede anwesende Amtsperson höflich, aber bestimmt, sich mit ihrem Dienstausweis auszuweisen. Notieren Sie sich sorgfältig die Namen, Amtsbezeichnungen und Dienststellen aller Beamten. Diese Information ist wichtig für die spätere Kommunikation Ihres Anwalts mit den Behörden und für die Dokumentation des Vorgangs.

Fragen Sie ebenso höflich nach dem konkreten Grund des Erscheinens. Sind Sie als Beschuldigter oder als Zeuge gesucht? Geht es um eine Befragung, eine Zustellung oder eine Durchsuchung? Die Antwort auf diese Frage bestimmt maßgeblich Ihr weiteres Vorgehen und die Relevanz Ihrer Rechte.

3. Den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig prüfen

Wird Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt – was bei einer Hausdurchsuchung die Regel sein muss –, bitten Sie darum, diesen in Ruhe einsehen zu dürfen. Idealerweise geschieht dies bereits im Beisein oder nach telefonischer Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Ausstellendes Gericht und Richter: Ist der Beschluss von einem Richter unterzeichnet?
  • Datum der Ausstellung: Ist der Beschluss aktuell? Ein sehr alter Beschluss könnte seine Gültigkeit verloren haben.
  • Genaue Bezeichnung der zu durchsuchenden Räumlichkeiten: Ist Ihre Adresse korrekt und sind die zu durchsuchenden Bereiche klar definiert?
  • Genaue Bezeichnung der Person(en): Wenn Sie als Person betroffen sind, ist Ihr Name korrekt genannt?
  • Konkreter Tatvorwurf und gesuchte Beweismittel: Wegen welcher Straftat wird ermittelt und welche spezifischen Dinge sollen gefunden werden? Die Durchsuchung darf sich nur auf diese Aspekte erstrecken.

Bitten Sie um eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Sollte Ihnen dies verwehrt werden, vermerken Sie dies. Physischen Widerstand gegen die Durchsuchung sollten Sie nicht leisten, auch wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben. Äußern Sie Ihre Bedenken jedoch klar und sachlich, damit diese (hoffentlich) protokolliert werden – die juristische Klärung erfolgt später durch Ihren Anwalt.

Ihre unverzichtbaren Rechte bei Ermittlungsmaßnahmen

In der Konfrontation mit staatlichen Ermittlungsmaßnahmen stehen Ihnen als Bürger fundamentale Rechte zu. Diese zu kennen und aktiv zu nutzen, ist entscheidend für den Schutz Ihrer Interessen.

1. Das fundamentale Schweigerecht (§ 136 StPO / § 55 StPO)

Als Beschuldigter haben Sie das umfassende Recht zu schweigen. Dies ist eines Ihrer wichtigsten Verteidigungsmittel. Nutzen Sie es konsequent! Jede Aussage, die Sie ohne anwaltliche Beratung tätigen, kann und wird möglicherweise gegen Sie verwendet werden. Es besteht keinerlei Pflicht, sich selbst zu belasten oder zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, wenn Sie Beschuldigter sind. Sagen Sie höflich, aber unmissverständlich, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich zuerst anwaltlich beraten lassen möchten. Dies gilt für jegliche Fragen zum Tatvorwurf, zu Ihrer Person (über die Feststellung der Personalien hinaus) oder zu anderen Umständen. Lassen Sie sich nicht in "informelle Gespräche" verwickeln oder zu "nur einer kurzen Frage" überreden.

Auch als Zeuge haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich solcher Fragen, deren Beantwortung Sie selbst oder einen nahen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde (§ 55 StPO).

2. Das Recht auf sofortigen Anwaltskontakt (§ 137 StPO)

Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren und hinzuzuziehen – auch und gerade dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder Polizei vor Ihrer Tür steht und Maßnahmen gegen Sie durchführt. Bestehen Sie darauf, vor jeglichen weiteren Maßnahmen, insbesondere vor einer Vernehmung oder bevor Sie irgendwelche Erklärungen abgeben, Ihren Strafverteidiger anzurufen und mit ihm zu sprechen. Die Ermittlungsbeamten müssen Ihnen die Kontaktaufnahme ermöglichen. Geben Sie nicht nach, wenn versucht wird, Sie davon abzubringen oder dies zu verzögern. Versuchen Sie nicht, die Beamten durch lange Diskussionen zu überzeugen, sondern bestehen Sie klar, ruhig und unmissverständlich auf der Ausübung dieses Rechts.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Situation sofort einschätzen, Ihnen konkrete Verhaltensanweisungen geben und gegebenenfalls direkt vor Ort erscheinen, um Ihre Interessen zu wahren. Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts ist oft der entscheidende Faktor für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Die Goldenen Verhaltensregeln: Fehler vermeiden

Aus der Erfahrung in der Strafverteidigung haben sich bestimmte Verhaltensweisen als besonders wichtig und schützend für Betroffene herauskristallisiert. Diese "Goldenen Regeln" sollten Sie verinnerlichen, da sie Ihnen helfen, in der akuten Stresssituation Fehler zu vermeiden.

  1. Schweigen Sie konsequent - Jede Äußerung kann gegen Sie verwendet werden. Vermeiden Sie "informelle Chats" oder spontane Erklärungen.
  2. Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt - Ihr Anwalt ist Ihr wichtigster Beistand und kann sofort intervenieren und Ihre Rechte wahren.
  3. Unterschreiben Sie nichts – Unterschreiben Sie keine Protokolle, Verzichtserklärungen oder andere Dokumente ohne anwaltliche Prüfung und Zustimmung.
  4. Keine freiwilligen Angaben – Stimmen Sie keinen Durchsuchungen ("freiwillige Nachschau"), Sicherstellungen oder anderen Maßnahmen ohne klare Rechtsgrundlage zu.
  5. Widersprechen Sie Sicherstellungen - Wenn Gegenstände mitgenommen werden, legen Sie formell Widerspruch gegen die Sicherstellung ein und lassen Sie dies protokollieren.
  6. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt - Vermeiden Sie Aggression oder Beleidigungen, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern oder zur Aufgabe Ihrer Rechte drängen.
  7. Machen Sie sich Notizen – Sobald wie möglich: Notieren Sie alle Details des Geschehens (Personen, Aussagen, Handlungen, Zeiten). Sehr wertvoll für Ihren Anwalt.

Diese Regeln sind nicht als Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beamten zu verstehen, sondern als notwendige Maßnahmen zur Wahrung Ihrer fundamentalen Rechte in einem System, das auf dem Gleichgewicht von Ermittlung und Verteidigung beruht.

Ablauf einer Hausdurchsuchung: Rechte & Pflichten

Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Privatsphäre und erfordert ein besonders umsichtiges Verhalten. Das Wissen um den typischen Ablauf und Ihre spezifischen Rechte und Pflichten währenddessen ist essenziell.

1. Vor der Durchsuchung: Vorbereitung ist alles

Wie bereits erwähnt, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und prüfen Sie ihn sorgfältig. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt. Fragen Sie, ob er zur Durchsuchung erscheinen kann oder Ihnen zumindest telefonisch beistehen und Anweisungen geben kann. Versuchen Sie, eine Vertrauensperson (Familienmitglied, Freund) zu informieren, die Sie unterstützen oder als Zeuge fungieren kann, falls die Beamten dies zulassen.

2. Während der Durchsuchung: Beobachten und Rechte wahren

  • Recht auf Anwesenheit: Sie haben das Recht, während der gesamten Durchsuchung in allen Räumen anwesend zu sein. Dies gilt auch für Ihren Anwalt, falls dieser rechtzeitig eintreffen kann. Nutzen Sie dieses Recht, um den Ablauf zu beobachten.
  • Keine aktive Mithilfe: Sie sind nicht verpflichtet, den Beamten aktiv bei der Suche nach Gegenständen zu helfen, also beispielsweise auf Verstecke hinzuweisen oder verschlossene Behältnisse ohne richterliche Anordnung zu öffnen. Auch Passwörter für Computer oder Smartphones müssen Sie nicht preisgeben. Verhalten Sie sich passiv.
  • Zeugen hinzuziehen: Sie können verlangen, dass ein neutraler Zeuge (z.B. ein Nachbar, Gemeindebeamter – falls erreichbar und bereit) der Durchsuchung beiwohnt. Dennoch sollten Sie den Wunsch äußern und dies protokollieren lassen.
  • Verhalten der Beamten beobachten: Achten Sie darauf, ob die Beamten sich an die Vorgaben des Durchsuchungsbeschlusses halten (z.B. nur die genannten Räume und Gegenstände durchsuchen). Dokumentieren Sie (ggf. später im Gedächtnisprotokoll) jede Unregelmäßigkeit oder Beschädigung von Eigentum.
  • Kommunikation: Halten Sie die Kommunikation mit den Beamten auf ein Minimum. Antworten Sie auf Fragen zum Sachverhalt mit dem Hinweis auf Ihr Schweigerecht und Ihren Anwalt. Bleiben Sie höflich, aber lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln.

3. Sicherstellung von Gegenständen: Was Sie beachten müssen

Wenn die Beamten Gegenstände finden, die sie als Beweismittel für relevant halten, können sie diese sicherstellen oder beschlagnahmen.

  • Präzise Protokollierung: Bestehen Sie darauf, dass alle sichergestellten/beschlagnahmten Gegenstände einzeln und so genau wie möglich in einem Sicherstellungsverzeichnis oder im Durchsuchungsprotokoll aufgelistet werden. Vage Bezeichnungen wie "1 Karton mit Unterlagen" sind zu ungenau.
  • Widerspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass bestimmte Gegenstände zu Unrecht oder ohne ausreichende Begründung mitgenommen werden, widersprechen Sie der Sicherstellung ausdrücklich ("Ich widerspreche der Sicherstellung von [konkreter Gegenstand X]."). Sorgen Sie dafür, dass Ihr Widerspruch im Protokoll vermerkt wird. Dies ist wichtig für eine spätere gerichtliche Überprüfung.
  • Kopie des Verzeichnisses/Protokolls: Ihnen steht eine Kopie des Sicherstellungsverzeichnisses bzw. des Protokolls zu. Bestehen Sie darauf, diese direkt nach Abschluss der Maßnahme zu erhalten.

4. Das Durchsuchungsprotokoll: Unterschrift verweigern, wenn nötig

Am Ende der Durchsuchung wird in der Regel ein Protokoll erstellt, das den Ablauf und die Ergebnisse (insbesondere sichergestellte Gegenstände) festhält. Ihnen wird dieses Protokoll zur Unterschrift vorgelegt.

  • Prüfung vor Unterschrift: Lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch, idealerweise gemeinsam mit Ihrem Anwalt, falls dieser anwesend ist.
  • Keine Pflicht zur Unterschrift: Sie sind nicht verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben. Wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, Ungenauigkeiten feststellen oder Ihr Widerspruch nicht korrekt vermerkt wurde, unterschreiben Sie nicht oder nur mit einem entsprechenden Zusatz (z.B. "Zur Kenntnis genommen, aber mit dem Inhalt nicht einverstanden und dem Sicherstellungsverzeichnis widersprochen."). Eine Unterschrift kann als Zustimmung zum Inhalt gewertet werden.

Die genaue Dokumentation und die Wahrnehmung Ihrer Rechte während der Durchsuchung sind entscheidend, da hier oft Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.

Nach dem Besuch: Die entscheidenden Folgeschritte

Auch wenn der unmittelbare Schock nach dem Besuch der Ermittlungsbeamten und einer eventuellen Durchsuchung groß ist, gilt es, keine Zeit zu verlieren und die richtigen Folgemaßnahmen zu ergreifen. Diese Phase ist entscheidend, um die Kontrolle über die Situation so weit wie möglich zurückzugewinnen und eine effektive Verteidigung vorzubereiten.

1. Detailliertes Gedächtnisprotokoll anfertigen

Schreiben Sie so schnell wie möglich, solange die Erinnerungen noch frisch sind, alles detailliert auf, was während des Besuchs und der Durchsuchung passiert ist. Jedes Detail kann für Ihren Anwalt später von Bedeutung sein:

  • Wer genau war anwesend (Namen, Dienststellen der Beamten)?
  • Wann begann und endete die Maßnahme (Uhrzeiten)?
  • Was wurde von den Beamten gesagt (auch beiläufige Bemerkungen oder Fragen)?
  • Wie haben Sie sich geäußert oder verhalten?
  • Welche Räume wurden durchsucht?
  • Wonach wurde konkret gesucht?
  • Welche Gegenstände wurden sichergestellt/beschlagnahmt (Abgleich mit dem Sicherstellungsverzeichnis)?
  • Gab es Besonderheiten, Unregelmäßigkeiten oder Äußerungen, die Ihnen merkwürdig vorkamen?

Dieses Gedächtnisprotokoll ist eine unschätzbare Hilfe für Ihren Verteidiger.

2. Umfassender und unverzüglicher Anwaltskontakt

Wenn Sie es nicht bereits während des Besuchs der Beamten getan haben: Kontaktieren Sie UMGEHEND einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Zögern Sie nicht – jede Stunde zählt. Schildern Sie ihm die Situation und übergeben Sie ihm alle relevanten Unterlagen, insbesondere eine eventuelle Kopie des Durchsuchungsbeschlusses, das Sicherstellungsverzeichnis und Ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird folgende Schritte einleiten:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen (z.B. des Durchsuchungsbeschlusses, der Art und Weise der Durchsuchung).
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen, um den genauen Tatvorwurf und den Stand der Ermittlungen zu erfahren.
  • Eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren Fall entwickeln.
  • Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden für Sie übernehmen.
  • Gegebenenfalls Rechtsmittel gegen die Sicherstellung von Gegenständen einlegen (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerde).

3. Keine Alleingänge oder unbedachte Gespräche

Widerstehen Sie unbedingt dem Drang, die Angelegenheit selbst "klären" zu wollen, indem Sie beispielsweise bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anrufen oder dort erscheinen. Jede unüberlegte Äußerung ohne anwaltliche Beratung kann Ihre Situation verschlimmern. Diskutieren Sie den Fall auch nicht mit Dritten (Freunden, Bekannten, Kollegen), da diese als Zeugen vernommen werden könnten. Ihr einziger Ansprechpartner in dieser Sache sollte ab sofort Ihr Rechtsanwalt sein. Er wird Sie darüber aufklären, was Sie sagen dürfen und was nicht.

Die Phase nach dem Besuch der Ermittlungsbehörden ist oft von Unsicherheit und Sorge geprägt. Durch strukturiertes Vorgehen und die sofortige Einschaltung juristischer Expertise legen Sie jedoch den Grundstein für eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Interessen.

Fazit: Besonnenheit und professionelle Hilfe sind entscheidend

Ein Besuch der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in deren Auftrag ist zweifellos ein ernster und einschneidender Moment im Leben eines jeden Betroffenen. Die Konfrontation mit Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere einer Hausdurchsuchung, löst verständlicherweise Angst und Verunsicherung aus. Doch gerade in solchen Ausnahmesituationen ist es entscheidend, nicht in Panik zu verfallen, sondern besonnen und informiert zu handeln. Die wichtigsten Devisen, die es zu beachten gilt, sind: Ruhe bewahren, von Ihrem fundamentalen Recht zu Schweigen konsequent Gebrauch machen und unverzüglich einen auf Strafrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.

Indem Sie Ihre Rechte kennen, diese bestimmt, aber höflich einfordern und die in diesem Artikel dargelegten Verhaltensregeln befolgen, schaffen Sie die bestmögliche Grundlage für Ihre Verteidigung und den weiteren Verlauf des Verfahrens. Es ist von großer Bedeutung zu verstehen, dass Sie in einer solchen Situation nicht allein sind und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen können und sollten. Die Einhaltung der korrekten Vorgehensweise und die frühzeitige anwaltliche Beratung sind oft ausschlaggebend dafür, ob und wie ein Ermittlungsverfahren zu einem für Sie akzeptablen Ergebnis geführt werden kann. Die in diesem Beitrag vermittelten Informationen sollen dazu dienen, Ihnen erste Orientierung und Sicherheit zu geben, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.

Ihre Kanzlei für Strafrecht: Augustin & Krückel – Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wenn die Staatsanwaltschaft bei Ihnen geklingelt hat, eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten haben, ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt. Die Kanzlei Augustin & Krückel steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und ausgewiesener Expertise im Strafrecht zur Seite. Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten Sie umfassend über Ihre Rechte, analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

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